1. Sollten Sie Erkältungs- oder Covidsymptome haben, rufen Sie bitte unbedingt vorher an, damit wir Sie von nichtinfektiösen Patienten trennen können.
2. Selbstverständlich führen wir für unsere Patienten bei Verdacht oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes kostenlose Abstriche durch.
3. Wenn Sie krank sind, erhalten Sie eine Krankschreibung. Sollten Sie lediglich in Quarantäne sein ohne selber mit Covid infiziert zu sein, erhalten Sie keine Krankmeldung sondern eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt für Ihren Arbeitgeber, sodass die Lohnfortzahlung sichergestellt ist.
4. Wir haben unsere Telefonsprechstunde ab dem 11. Januar 2021 erweitert: Mo 12:15-12.45, Di und Do 18:00-18:30. Des weiteren stehen nun auch spezielle Telefontermine zur Verfügung, um z.B. Fremdberichte zu besprechen.